Wo dürfen Ehrenamtliche im Rahmen von Fahrdiensten parken?

  • Auch für unsere Ehrenamtlichen gilt die Straßenverkehrsordnung.
  • Wir haben für unsere Fahrdienste keine spezielle Parkerlaubnis (Stichwort: Behindertenparkplatz, Halteverbotszonen), dies ist bitte zu berücksichtigen.
  • Im Falle eines Strafmandates (falsch parken, schnell fahren…) können wir diese Kosten leider nicht ersetzen.