Artikel mit dem Tag "fragen"



29. Dezember 2021
Ja, die KFZ-Haftpflichtversicherung der Ehrenamtlichen muss bezahlen, wenn dem Fahrer, der Fahrerin, dem Fahrgast oder auch dem Einweiser/der Einweiserin (Parkplatz) bei einem Unfall etwas passiert, auch dann, wenn die Ehrenamtlichen Fahrtspesenersatz (ist Kostenersatz und KEIN Entgelt) erhalten. Dieser Umstand ist für die Leistungsverpflichtung unerheblich.
29. Dezember 2021
PensionistInnen dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze pro Monat dazuverdienen, (außer bei FrühpensionistInnen aus Krankheitsgründen, diese dürfen nichts dazu verdienen). Unser Fahrtspesenersatz ist aber kein Verdienst, sondern eben ein „Fahrtspesen-Ersatz“. Daher gilt diese Grenze nicht und stellt für die Pension kein Problem dar.
29. Dezember 2021
Grundsätzlich steht unser Angebot nur BürgerInnen aus unseren Partnergemeinden offen. Ausnahme: z.B. KlientIn war früher wohnhaft in einer unserer Partnergemeinden, lebt aber jetzt im Pflegeheim in Oberpullendorf (keine Partnergemeinde) – ein Besuchsdienst durch Ehrenamtliche ist möglich.
29. Dezember 2021
Ja, wenn KlientIn selbst aus- und einsteigen kann! Wir können keine Fahrdienste für Rollstuhl-FahrerInnen übernehmen, stellen aber gerne die Telefonnummern von Taxi-Unternehmen zur Verfügung
29. Dezember 2021
Ja, die Büro-Mitarbeiterin wird mit den Angehörigen allerdings genau die Rahmenbedingungen besprechen, unter denen dies möglich ist (die Ehrenamtlichen übernehmen keine Pflegedienste!).
29. Dezember 2021
Für unsere Ehrenamtlichen besteht eine Personenunfall- und Personenhaftpflichtversicherung, die Kosten werden vom Verein übernommen. Siehe Download „Infoblatt“
29. Dezember 2021
Auch für unsere Ehrenamtlichen gilt die Straßenverkehrsordnung. Wir haben für unsere Fahrdienste keine spezielle Parkerlaubnis (Stichwort: Behindertenparkplatz, Halteverbotszonen), dies ist bitte zu berücksichtigen. Im Falle eines Strafmandates (falsch parken, schnell fahren…) können wir diese Kosten leider nicht ersetzen.
29. Dezember 2021
Für mit dem PKW gefahrene Kilometer im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit werden vom Verein 0,42/Kilometer als Kostenersatz geleistet und quartalsweise mit den Ehrenamtlichen abgerechnet. Ggf. werden auch Parkgebühren ersetzt, Strafmandate jedoch nicht. (Das Formular „Dokumentation der Tätigkeiten“ ist bitte zu führen) Der Verein übernimmt auch die Kosten für die Personenunfall- und Personenhaftpflichtversicherung der Ehrenamtlichen und die Verpflegung im Rahmen von Veranstaltungen.
29. Dezember 2021
Einkauf/Medikamentenservice = für jemanden Dinge des täglichen Bedarfs, Lebensmittel bzw. Medikamente besorgen und nach Hause bringen. Bei Personen, die in behördlich angeordneter Quarantäne sind, bitte keinen persönlichen Kontakt zu KlientIn, Abstand einhalten, Nasen-Mund-Schutz, Handschuhe tragen. Kontaktaufnahme durch die Büro Mitarbeiterin telefonisch, via sms oder whatsapp. Information, welche/r KlientIn, Name, Adresse, (mit Absprache) auch die Tel., Uhrzeit, Aufgabenstellung...

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