SIE MÖCHTEN EHERENAMTLICH IN EINER UNSERER PARTNERGEMEINDEN MITHELFEN?


Herzlich willkommen – Ihre Hilfe wird sehr geschätzt! Hier finden Sie alle wichtigen Informationen.

Als Ehrenamtliche/r können Sie Ihre Mithilfe flexibel gestalten, sind bei uns personenunfall- und personenhaftpflicht-versichert, erhalten einen Fahrtspesenersatz, Zugang zu Kursen und Vorträgen, lernen nette Gleichgesinnte kennen und werden von unseren Standort-Koordinatorinnen gut betreut.

 

Für eine Mitarbeit brauchen wir bitte das Formular "Vereinbarung über ehrenamtliche Mitarbeit“. Sie können diese Vereinbarung mittels Onlineformular ausfüllen oder als PDF downloaden und uns per eMail übermitteln. Bitte machen Sie sich auch mit den Unterlagen unter „Downloads“ und den ergänzenden Informationen auf dieser Seite vertraut.

 

Natürlich nimmt sich die Standort-Koordinatorin Ihrer Gemeinde gerne Zeit für Sie, damit offene Fragen in Ruhe besprochen werden können und Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen.

FRAGEN & INFOS



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Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

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ERGÄNZENDE BEMERKUNGEN

  • Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen erbringen keine Pflegedienste (wie z.B. Verabreichung von Medikamenten, Essenseingabe, Begleitung auf WC, waschen) sowie keine hauswirtschaftlichen Dienste (wie z.B. bügeln, putzen).

  • Alle ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen unterliegen keinem Dienstvertrag und keinen vorgeschriebenen Dienstzeiten. Wir erwarten uns jedoch, dass getroffene Terminvereinbarungen eingehalten werden. Sollte dies nicht möglich sein, bitten wir die Ehrenamtlichen die Büro-Mitarbeiterin rechtzeitig zu benachrichtigen.

  • Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen haben mit der Büro-Mitarbeiterin in den Gemeinden eine konstante Ansprechperson. In regelmäßigen Treffen wird der Kontakt unter den Ehrenamtlichen gefördert.

  • Für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen werden Kurse, Vorträge organisiert.

  • Im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen personenhaftpflicht- und personenunfallversichert. Den Mitarbeitern/innen entstehen dadurch keine Kosten. (siehe Info-Blatt)

  • Die ehrenamtliche Mitarbeit begründet keinen Anspruch auf eine finanzielle Abgeltung oder Anstellung.

  • Jemand, der ehrenamtlich Fahrdienste übernimmt, muss über eine aufrechte Lenkerberechtigung (Führerschein) verfügen, darf zum Zeitpunkt der sozialen Dienste nicht alkoholisiert sein und muss sein Fahrzeug in verkehrstüchtigem Zustand halten.

  • Für mit dem PKW gefahrene Kilometer im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit werden vom Verein 0,42/Kilometer als Kostenersatz geleistet und quartalsweise mit den Ehrenamtlichen abgerechnet. Ggf. werden auch Parkgebühren ersetzt, Strafmandate jedoch nicht. (Das Formular „Dokumentation der Tätigkeiten“ ist bitte zu führen)

  • Fahrten innerhalb der eigenen Familie (Kinder, PartnerIn, Eltern, Großeltern, Geschwister, usw.) zählen nicht zur ehrenamtlichen Mitarbeit und können daher nicht im Rahmen unseres Projektes durchgeführt und abgerechnet werden.
  • Alle Informationen und Daten, die den ehrenamtlichen Mitarbeitern/innen auf Grund Ihrer Tätigkeit anvertraut oder zugänglich gemacht werden, sind – auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit - vertraulich zu behandeln (Datenschutz). Erlebnisse, Fallbeispiele werden nur in der Ehrenamtlichen - Gruppe besprochen.

  • Die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen nehmen an regelmäßigen Treffen der Gruppe teil. Wenn jemand verhindert ist, teilt er/sie dies zeitgerecht der Büro-Mitarbeiterin mit.

  • Die Ehrenamtlichen nehmen von den zu betreuenden Personen und deren Angehörigen weder Geld, Erbschaften oder Trinkgelder an. Nicht aus Geld bestehende Zuwendungen von geringem materiellem Wert (Blumenstrauß, Erinnerungsfoto, Einladung Kaffee...) dürfen gerne angenommen werden.

  • Sollte jemand für das Projekt „Nachbarschaftshilfe Plus“ spenden wollen, bitte Spende entgegennehmen und bei nächster Gelegenheit der Büro-Mitarbeiterin übergeben. Der/die SpenderIn erhält eine Dankeskarte, die Spende kommt dem Projekt in der jeweiligen Gemeinde zugute.

  • Bargeldbehebungen oder -einzahlungen bei der Bank oder vom Bankomat – im Auftrag der KlientInnen, aber ohne deren Beisein - sind nicht zulässig.

  • Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit beendet werden. Ein rechtzeitiges Gespräch wird erbeten.

  • Sollte eine strafrechtliche Verurteilung vorliegen, muss dies beim Verein angegeben werden.

  • Als Projekt verpflichten wir uns zur Einhaltung der geltenden Gesetze in sämtlichen Bereichen, in denen wir tätig sind. Dies trifft selbstverständlich auch auf die ehrenamtliche Mitarbeit zu.

  • Nach Verstoß gegen die getroffenen Vereinbarungen ist ein Ausschluss aus der Gruppe möglich.

  • Fotos, die im Zuge von sozialen Diensten bzw. Treffen gemacht werden, werden elektronisch erfasst, gespeichert und im Rahmen von Veranstaltungen von Nachbarschaftshilfe Plus, für die Projekt-Website und für Medienberichte über das Projekt verwendet. Die Ehrenamtlichen erklären sich damit einverstanden.

  • Datenschutzgrundverordnung 2018
    Die Ehrenamtlichen sind einverstanden, dass ihre Daten im Zuge des Projektes „Nachbarschaftshilfe PLUS“ erfasst, elektronisch gespeichert und ausschließlich für Vereinszwecke (Gemeinde/Stadtverwaltung, Landesbehörde, Fördergeber, Ehrenamtlichen-Gruppe, Verein, Versicherung) weitergegeben werden dürfen. Nachdem das Projekt Förderungen und Co-Finanzierungen der öffentlichen Hand nützt, müssen wir diese Daten zumindest 10 Jahre sicher verwahren und auf Nachfrage von Fördergebern des Landes, des Bundes, der EU vorweisen können. Ihre Daten werden sonst nicht weitergegeben. Wenn Sie dazu Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Astrid Rainer, info@nachbarschaftshilfeplus.at

Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit und danken für Dein/Ihr Engagement!