Darf ich als PensionistIn einen Fahrtspesenersatz zusätzlich zur Pension bekommen?

PensionistInnen dürfen bis zur Geringfügigkeitsgrenze pro Monat dazuverdienen, (außer bei FrühpensionistInnen aus Krankheitsgründen, diese dürfen nichts dazu verdienen). Unser Fahrtspesenersatz ist aber kein Verdienst, sondern eben ein „Fahrtspesen-Ersatz“. Daher gilt diese Grenze nicht und stellt für die Pension kein Problem dar.